Allgemeine Auftragsbedingungen Geltungsbereich Urheberrechte Eigentumsvorbehalt Mängelhaftung
§ 1 Geltung der AGB
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge der Firma ELCH GRAPHICS mit dem Auftraggeber. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen, mündliche Zusagen nicht gemacht worden. Von den AGB nachträglich abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Firma ELCH GRAPHICS selbst im Falle der Lieferung oder Dienstleistung durch die Firma ELCH GRAPHICS nicht Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
2.1. Die Angebote der Firma ELCH GRAPHICS sind verbindlich, sofern nicht die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird. Wird die Annahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang erklärt, ist die Firma ELCH GRAPHICS an das Angebot nicht mehr gebunden. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger oder per Datenfernübertragung übermittelt werden.
2.2. Die im Angebot der Firma ELCH GRAPHICS genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.3. Bei unmittelbarer Stornierung bzw. Rücktritt nach Auftragserteilung berechnet die Fa. ELCH GRAPHICS einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Nettorechnungsbetrages. Zusätzliche Leistungen wie gefertigte Muster, Datencheck und Produktentwicklung werden gesondert berechnet (Siehe §11). Sollten nachweislich schon Materialien für den Auftrag bezogen worden sein, übernimmt der Auftraggeber anfallende Material- bzw. Retournierkosten. Sind die bezogenen Materialien schon verarbeitet worden, wird der Auftrag ausgeführt und auf die Erfüllung seitens des Auftraggebers bestanden.
§ 3 Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen bei der Erstellung von Layouts
3.1. Jeder der Firma ELCH GRAPHICS erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfasst, beinhaltet auch die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, dass die Nutzungsrechtseinräumung sich auch auf die Fälle bezieht, in denen an den Werkleistungen kein Urheberrechtsschutz besteht. Auftraggeber und Auftragnehmer gehen insoweit davon aus, dass die gesamten vom Auftragnehmer – der Firma ELCH GRAPHICS – erbrachten Leistungen dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
3.2. Der Auftraggeber erhält an den abgenommenen Leistungen der Firma ELCH GRAPHICS, insbesondere an Entwürfen, Muster, Computerdateien, Werkzeichnungen und vergleichbaren Leistungen, das ausschließliche Recht, die Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
3.3. Die Firma ELCH GRAPHICS erhält vom Auftragnehmer das Recht, sämtliche Leistungen zu Referenzzwecken insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu archivieren.
3.4. Bei kleinen Aufträgen, das sind insbesondere Aufträge bis zu einem Wert von brutto 2.500,00 EURO, erhält die Firma ELCH GRAPHICS vom Auftraggeber zusätzlich das einfache Nutzungsrecht, sämtliche Leistungen für eigene Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
3.5. Die Entwürfe, Muster, Computerdateien, Werkzeichnungen und vergleichbaren Leistungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, insbesondere werden Bearbeitungsrechte auf den Auftraggeber nicht übertragen. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
3.6. An Entwürfen, Werkzeichnungen und vergleichbaren Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, das Eigentum an den genannten Leistungen verbleibt bei der Firma ELCH GRAPHICS als Auftragnehmer.
3.7 Sofern dem Auftraggeber ein Miturheberrecht erwächst, verzichtet er auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten zu Gunsten der Firma ELCH GRAPHICS als Auftragnehmer.
§ 4 Namensnennung
Die Namensnennung ist auf allen Druckerzeugnissen wie folgt vorzunehmen: ELCH GRAPHICS Digitale- und Printmedien GmbH & Co. KG, Berlin, (JAHR)
§ 5 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma ELCH GRAPHICS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma ELCH GRAPHICS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 6 Herstellung von Druckvorlagen (z.B. Druckplatten), Haftung des Auftraggebers
6.1. Wird die Firma ELCH GRAPHICS mit der Belichtung von Druckplatten beauftragt, so übernimmt sie die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr der Firma ELCH GRAPHICS auf Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er der Firma ELCH GRAPHICS zur Verfügung stellt, Sicherheitskopien zu fertigen. Eine Sicherung durch die Firma ELCH GRAPHICS erfolgt nicht.
6.2. Wird die Firma ELCH GRAPHICS mit der Belichtung von Druckplatten beauftragt, so kann sie keine Gewähr für die Richtigkeit der auf den Druckplatten vorhandenen Daten übernehmen, da sie darauf keinen Einfluss hat. Der Auftrag erstreckt sich ausschließlich auf die mangelfreie Belichtung der Druckplatten. Stellt sich nach dem Druck heraus, dass die Daten auf den Druckplatten nicht richtig sind, so haftet die Firma ELCH GRAPHICS nicht.
6.3. Im Falle von Datenverlusten hat der Auftraggeber der Firma ELCH GRAPHICS eine weitere Kopie zur Ausführung des Belichtungs- oder Druckauftrages zur Verfügung zu stellen.
6.4. Der Auftraggeber ist der Firma ELCH GRAPHICS zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.
§ 7 Drucklegung und Belegmuster
7.1. Wird die Firma ELCH GRAPHICS mit dem Druck einer Datei beauftragt, so hat der Auftraggeber den Datenträger, auf der die Datei gespeichert ist, sowie einen Ausdruck der auf dem Datenträger gespeicherten Datei der Firma ELCH GRAPHICS zu übergeben. Der Ausdruck ist unter Angabe des Datums und der Uhrzeit zu unterschreiben. Die einzelnen Seiten sind zu parafieren.
7.2. Vor Ausführung eines jeden Druckauftrages (Druck und Laserausdrucke, Datei von Auftraggeber oder von ELCH GRAPHICS) hat die Druckfreigabe durch den Auftraggeber zu erfolgen.
7.3. Bei Vervielfältigung durch einen Dritten sind der Firma ELCH GRAPHICS Druckmuster (Dummys) vorzulegen. Die Produktionsüberwachung erfolgt durch die Firma ELCH GRAPHICS nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
7.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma ELCH GRAPHICS 5 Belegexemplare unentgeltlich. Die Firma ELCH GRAPHICS ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 8 Datensicherung – Keine besondere Datensicherung ohne Archivierungsauftrag
8.1. Bei Belichtungs- und Druckaufträgen werden die von dem Auftraggeber übermittelten Dateien (Auftragsdateien) ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an die Firma ELCH GRAPHICS zwei Tage, bei Scanaufträgen sieben Tage nach Auslieferung und vorbehaltloser Abnahme gelöscht. Die Firma ELCH GRAPHICS übernimmt keine Haftung für den Verlust der Auftragsdateien nach Auslieferung und vorbehaltloser Annahme. Der Auftraggeber sollte sich von den Auftragsdateien eine Sicherungskopie fertigen.
8.2. Bei Layoutaufträgen werden die von der Firma ELCH GRAPHICS erstellten Dateien (Layoutdateien) von der Firma ELCH GRAPHICS archiviert. Die Firma ELCH GRAPHICS übernimmt keine Haftung für den Verlust der Auftragsdateien nach Auslieferung und vorbehaltloser Annahme.
8.3. Bei allen sonstigen Aufträgen werden die von der Firma ELCH GRAPHICS übermittelten Dateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an die Firma ELCH GRAPHICS nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des jeweiligen Auftrags gelöscht.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag durch ELCH GRAPHICS
9.1. ELCH GRAPHICS führt keine Aufträge aus, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Hierbei schuldet der Auftraggeber ELCH GRAPHICS die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
9.2. ELCH GRAPHICS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße gegen die guten Sitten verstößt oder zu befürchten ist, dass damit die Menschenwürde verletzt, ein Dritter wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder einer Behinderung diskriminiert wird oder der Auftrag in sonstiger Weise Bestrebungen fördert, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. In diesem Falle sind vom Auftraggeber nur noch die bis zum Vertragsrücktritt durch ELCH GRAPHICS erbrachten und von ihm abgenommenen Leistungen zu vergüten.
§ 10 Vergütungspflicht des Auftraggebers
10.1. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
10.2. Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.
10.3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 11 Sondervergütungen
11.1. Skizzen, Proben, Korrekturausdrucke, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind gesondert zu vergüten.
11.2. Sonderleistungen, wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Leistungen der Firma ELCH GRAPHICS, insbesondere von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Versendung der Entwürfe (auch per Telekommunikation, ISDN, E-Mail und ähnliche Datenübertragungen), Herausgabe von Computerdateien etc. sind gesondert zu vergüten.
11.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
11.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
11.5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma ELCH GRAPHICS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
§ 12 Zahlung
12.1. Die der Firma ELCH GRAPHICS zustehende Vergütung ist bei Abnahme zu entrichten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Abnahme ausgestellt. Ist die Leistung in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
12.2. Die Firma ELCH GRAPHICS ist berechtigt, Vorleistungen in Höhe von einem Drittel bei Auftragserteilung und einem weiteren Drittel bei Druckfreigabe zu verlangen. Auftraggeber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können Leistungen nur gegen Vorauszahlungen nach Satz 1 in Anspruch nehmen. Aufträge unter einem Wert von 1.000 EUR netto müssen bei Abholung oder Lieferung beglichen werden.
12.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
12.4 Die Firma ELCH GRAPHICS ist berechtigt Ihre Forderung zu faktorieren bzw. an Dritte abzutreten.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
13.1. Die von der Firma ELCH GRAPHICS hergestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bestehenden Forderungen Eigentum der Firma ELCH GRAPHICS.
13.2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma ELCH GRAPHICS ab. Diese nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert, der für die Firma ELCH GRAPHICS bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist die Firma ELCH GRAPHICS auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Firma ELCH GRAPHICS verpflichtet.
§ 14 Folgen der verspäteten Zahlung
14.1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
14.2. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Firma ELCH GRAPHICS bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Auftraggeber dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Auftraggeber nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
14.3. Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenso Rückbuchungskosten für Einzüge und Schecks.
§ 15 Lieferung
15.1. Die Firma ELCH GRAPHICS ist zur Versendung der geschuldeten Leistung und der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Datenträger nicht verpflichtet. Die Firma ELCH GRAPHICS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. 15.2. Die Firma ELCH GRAPHICS sendet Kopien der Druckdateien dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
15.3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Firma ELCH GRAPHICS bestätigt sind.
15.4. Gerät die Firma ELCH GRAPHICS in Verzug, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Im weiteren gilt Ziff. 17. 8. dieser AGB.
15.5. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat die Firma ELCH GRAPHICS Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen.
15.6. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ist zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Prozentsatz erhöht sich auf 15%, wenn auftragsspezifische Sondermaterialien verwendet werden müssen. Auf diese Fälle muß in der Auftragsbestätigung speziell hingewiesen werden.
§ 16 Kein Widerrufsrecht des Auftraggebers
Da die Firma ELCH GRAPHICS Leistungen ausschließlich nach Kundenspezifikation erbringen, steht dem Auftraggeber auch bei einem Kauf im Rahmen des Fernabsatzes kein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 17 Mängelhaftung
17.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber der Firma ELCH GRAPHICS anzuzeigen; versteckte Mängel innerhalb einer Woche ab Kenntnis.
17.2. Für Belichtungsaufträge gilt, dass der Auftraggeber sich bei der Entgegennahme der Druckplatte über die mangelfreie Herstellung der Druckplatte (der Druckvorlage) zu erklären hat.
17.3. Nimmt der Auftraggeber die Druckplatte entgegen, ohne sich über die Abnahme erklärt zu haben, so gilt die Abnahme als erteilt.
17.4. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen farbigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken, etc.) und dem Endprodukt.
17.5. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Imprimatur) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Abnahme entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
17.6. Eine Beschaffenheitsgarantie liegt nur dann vor, wenn diese schriftlich vereinbart worden ist.
17.7. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma ELCH GRAPHICS nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verpflichtet. Nach erfolglosem Ablauf einer der Firma ELCH GRAPHICS zur Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber nach erfolgter Ablehnungsandrohung jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist sein Wahlrecht binnen vierzehn Tagen schriftlich geltend zu machen.
17.8. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 18 Haftung
18.1. Die Firma ELCH GRAPHICS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet
sie nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma ELCH GRAPHICS. Im kaufmännischen Verkehr ist die Schadensersatzhaftung darüber hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln nur auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen.
18.2. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Firma ELCH GRAPHICS nicht.
18.3. Die Firma ELCH GRAPHICS haftet nicht für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Daten oder Datenübermittlung bzw. unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen des Auftraggebers.
§ 19 Verjährung
19.1. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn der mangelabhängigen Ansprüche. Haftet die Firma ELCH GRAPHICS wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigens eines ihr bekannten Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19.2. Absatz 1 gilt auch für alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund.
§ 20 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 21 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.
§ 22 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
22.1. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma ELCH GRAPHICS.
22.2. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma ELCH GRAPHICS.
22.3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
22.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.